Der Hund muss mit!
Man freut sich auf eine Tagestour oder auch auf eine längere Reise mit dem Fahrrad, nur einer scheint nicht in das Konzept zu passen: Der Hund. Das ist traurig, da er sonst überall dabei ist und man ihn auch gar nicht missen will. Und selbst die beste Hundepension ist keine Option.
Fahrradanhänger plus Leinensicherung
Also muss ein Plan her und der sollte für ausgiebige Touren einen Fahrradanhänger vorsehen. Ob der Hund nun je nach (momentaner) Kondition darin einige Zeit verbringt oder meist neben dem Fahrrad herläuft, das richtet sich nach seinem Alter, Größe und Kondition, sowie nach dem Wetter. Schließlich trägt Hund wärmendes Fell, jedoch keine hitzeresistenten Schuhe.
Hier ein kleiner Eindruck wie das aussehen kann:
>>Hier gehts zum Fahrradanhänger “Carrie M.e” aus dem Video
Jeder Hund ist anders – Der Tierarzt Ihres Vertrauens weiß Rat
Für Welpen muss das Laufen am Fahrrad anders gestaltet sein als für ausgewachsene Hunde und für Kleine anders als für die Großen. Bei denen die zusätzlichen Kilogramm die Gelenke beeinflussen. Da kann der Vierbeiner noch so fit sein. Damit das so bleibt, sollte man den Tierarzt nach den besten Verhaltensmaßnahmen fragen. Für Hund und Mensch, als der, der sie umzusetzen hat.
Flexible Leinen und Abstandshalter
Grundsätzlich kann der Hund an der Leine vom Fahrrad aus geführt werden. Flexible Leinen (phosphorizierend für nächtliche Ausflüge), die man sich an einem Gurt um Taille oder Hüfte befestigt, verhindern bei einer abrupten Bewegung des Hundes den Sturz des Fahrradfahrers.
Ideal und bei regelmäßigen Fahrradausflügen mit Doggie – auch beim Gassi-Radeln – ist ein Abstandshalter für das Fahrrad (so genannte „Springer“) sehr empfehlenswert. An ihm wird die Hundeleine befestigt, so dass der Leinenhalter den Vierbeiner auf diese Weise sicher führen kann.
Brustgeschirr muss sein
Doch egal wie der Hund am Fahrrad mitläuft – er sollte grundsätzlich auf der rechten Seite des Fahrrads laufen, weg vom Verkehr, und auf jeden Fall mit einem gut gepolsterten Brustgeschirr ausgestattet sein. Damit der Druck einer plötzlichen Belastung das Tier nicht an der Kehle oder am Nacken verletzt. Und dass er, genau wie Herrchen und Frauchen bei Ausflügen im Dunkeln weithin sichtbar sein soll, auch das versteht sich. Mit einer Art Weste, bestückt mit Reflektoren ist auch diese Anforderung perfekt erfüllt.
Sicherheit plus Tierschutz
Übrigens dürfen nur Hunde vom Fahrrad aus geführt werden. Katzen, Pferde, Kühe oder Schweinchen hingegen nicht. So steht es in der Straßenverkehrsordnung § 28, StVO.
Darüber hinaus ist es selbstverständlich, dass Hund gut erzogen sein muss, um Herrchens oder Frauchens beziehungsweise des Rudelführers Kommando sofort zu befolgen. Sicherheit für den Hund plus aller Menschen umzu ist das oberste Gebot, gleichbedeutend mit dem Tierschutz. Wenn Schnuffi nämlich notorisch faul oder zu alt, viel zu pummelig, vielleicht sogar krank oder auch zu kurze Beine hat, dann gehört er nach wenigen Kilometern des Rennens definitiv ins „Körbchen“ – in den gesicherten Fahrradanhänger.
Sicher durch eine Spezialleine
Der sollte natürlich dem Format des Lieblingsvierbeiners angepasst sein, mit Sonnen- beziehungsweise Regenschutz zum Überklappen und muggelig ausgestattet sowieso. Inklusive einer speziellen Leinensicherung, so dass Nelli, Jackie oder Bello nicht bei voller Fahrt aus dem Hänger springen können.
Fahrradkörbchen – doch bitte nur für Hunde bis zu fünf Kilogramm
Bleibt noch die Frage zu beantworten, ob Hund ins Fahrradkörbchen darf. Darf er, vom Gesetz her. Doch bitte auf das Gewicht achten – denn einerseits soll Doggie natürlich nicht eingequetscht sein und zudem das Fahrrad nicht nach vorne kipplastig werden…
Nicht vergessen:
auch für den Hund Wasser mitzunehmen. Am besten mit einer zusammenklappbaren Trinkschüssel. Und ein paar Leckerlis für zwischendurch sind auch on Tour kein Fehler. Nach dem Fressen übrigens, ist´s wie Herrchen und Frauchen: Erst mal ausruhen, ein kleines Schläfchen halten und die Kondition erst dann wieder hochfahren – im Sinne des Begriffs.